Die Solestadt Bad Dürrenberg (bis 1935 Dürrenberg) ist eine Stadt im Saalekreis im Land Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
11.389 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06231
Vorwahl
03462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4b „Maschwitz-Ost“ in Bad Dürrenberg, Ortsteil Nempitz, wurde im August 2022 satzungsmäßig beschlossen. Dieser Plan ersetzt den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2.1 und dient der Entwicklung eines Gewerbestandortes mit einer großen Logistikhalle. Die Fläche von etwa 5 ha soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, um weitere gewerbliche Bauflächen bereitzustellen und den bestehenden Gewerbepark zu ergänzen. Die Planung erfolgte im Einklang mit den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung, einschließlich des Landesentwicklungsplans 2010 und des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Dürrenberg.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.